Schienenersatzverkehr (SEV)
Wenn die Strecke gesperrt ist, muss der Bus fahren — im Takt der ausgefallenen Züge, barrierefrei und mit genug Fahrern über die gesamte Sperrung. Ein Auftrag für Betriebe mit Kapazität.
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Schienenersatzverkehr ist die anspruchsvollste Aufgabe in diesem Feld. Wenn eine Strecke wegen Bauarbeiten oder einer Störung gesperrt wird, müssen Busse den Takt der ausgefallenen Züge übernehmen — oft über Wochen, an sieben Tagen, vom frühen Morgen bis in die Nacht. Der Bedarf ist gewaltig: Für Generalsanierungen einzelner Korridore setzt die Bahn dreistellige Zahlen von Bussen ein, und der bundesweite Bedarf bindet die Kapazität hunderter Betriebe zugleich.
Für einen Aufgabenträger, ein Verkehrsunternehmen oder einen Generalunternehmer im Ersatzverkehr ist das keine Charterfahrt, sondern eine Vergabe mit klaren Pflichten: definierte Kapazität je Umlauf, barrierefreier Ein- und Ausstieg nach Verkehrsplan, Fahrer mit ausreichender Reserve über die gesamte Sperrdauer, und Ausfallsicherheit, weil ein leerer Halt beim SEV bedeutet, dass Fahrgäste am Bahnsteig stehen bleiben.
Hier liegt die Stärke unserer Kooperation. Ein einzelner Fuhrpark stemmt einen mehrwöchigen SEV auf einer Hauptstrecke selten allein; die Kapazität entsteht, wenn mehrere Betriebe aus der Region zusammenspielen — über einen Ansprechpartner, mit einem Angebot. Genau das bringen wir zusammen: nicht ein Fahrzeug, sondern den Verbund, den ein SEV braucht.
Leistungsbild SEV
Busse ersetzen für die Dauer einer Streckensperrung den Zugverkehr: im Takt der ausgefallenen Verbindungen, an den Ersatzhaltestellen entlang der Strecke, mit der Kapazität, die der Verkehrsplan vorgibt. Das reicht vom kurzen Wochenend-Ersatz einer Regionalstrecke bis zum monatelangen SEV während einer Generalsanierung.
Anders als ein Charter ist der SEV Linienbetrieb auf Zeit: fester Fahrplan, feste Halte, hoher Fahrgastwechsel, Anschluss an den weiterlaufenden Zugverkehr an den Endpunkten. Das stellt an Fahrzeuge und Fahrer andere Anforderungen als eine Ausflugsfahrt.
Wie SEV vergeben wird
Der Auftraggeber ist selten der einzelne Fahrgast, sondern ein Aufgabenträger, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen oder ein Generalunternehmer, der den Ersatzverkehr organisiert. Bei der Bahn koordiniert die DB SEV GmbH den Ersatz- und Busnotverkehr und greift dabei auf ein Netz von rund 3.800 Busunternehmen zurück.
Die Vergabe kennt mehrere Wege. Kurzfristiger Ersatz — etwa bei einer plötzlichen Störung — läuft über Rahmenverträge und schnelle Abrufe, damit Busse mit minimalem Vorlauf fahren. Planbare, große Sperrungen werden zunehmend ausgeschrieben: Für die Ersatzverkehre der Generalsanierungen ab 2028 hat die Bahn Rahmenverträge über ein und über mehrere Jahre ausgeschrieben. Einzelne große Direktvergaben — etwa der Ersatzverkehr der Riedbahn-Sanierung an die DB SEV GmbH — gab es ebenfalls; Branchenverbände wie der bdo und mofair haben genau diese Vergaben ohne Ausschreibung kritisiert.
Für Sie als Beschaffer heißt das: SEV ist meist kein einmaliger Kauf, sondern ein Rahmen. Wer regelmäßig Ersatzverkehr braucht, sichert sich Kapazität über einen Rahmenvertrag mit Abruf, statt bei jeder Sperrung neu zu suchen — dann, wenn ohnehin alle suchen.
Was der Verkehrsplan vorschreibt
- Kapazität je Umlauf: genug Sitz- und gegebenenfalls Stehplätze, um das Fahrgastaufkommen der ersetzten Züge aufzunehmen. Der volle Bahnsteig ist die Messlatte, nicht der Durchschnitt.
- Barrierefreiheit: barrierefreier Ein- und Ausstieg nach den Vorgaben des Verkehrsplans — das ist eine vertragliche Verkehrsleistungspflicht des Betreibers, keine Kür.
- Fahrer mit Reserve: genug qualifizierte Fahrer, um den Fahrplan über die gesamte Sperrdauer und an sieben Tagen zu halten, inklusive Vertretung bei Ausfall. Der Fahrermangel ist beim SEV der eigentliche Engpass, nicht der Bus.
- Streckenkenntnis und Ausschilderung: Fahrer, die die Ersatzhalte kennen, und klar erkennbare Fahrzeuge — ein Fahrer, der den Weg sucht, ruiniert den Takt.
- Anschlusssicherung an den Endpunkten, damit der Übergang auf den weiterlaufenden Zugverkehr funktioniert.
Vertrag und Abrechnung
Für wiederkehrenden Bedarf ist der Rahmenvertrag mit Abruf das Mittel der Wahl: vereinbarte Konditionen, Fahrzeugkategorien und Reaktionszeiten, aus denen bei einer konkreten Sperrung abgerufen wird. Das sichert Kapazität für den Fall, dass sie knapp ist — und beim SEV ist sie oft knapp, weil viele Sperrungen sich häufen.
Der einzelne planbare SEV läuft als Auftrag über die Sperrdauer, meist zum Preis je Betriebstag oder je Umlauf, mit fest kalkulierter Leistung. Kurzfristiger Notverkehr wird über den Abruf im Rahmenvertrag ausgelöst. Nachweise, die ein Auftraggeber im SEV verlangt — Genehmigung, Versicherung, Fahrerqualifikation, Barrierefreiheit der Fahrzeuge —, gehören zum Angebot und werden vorab belegt.
Fahrzeugempfehlung
- Hoher Fahrgastwechsel auf kurzen Ersatzabschnitten: Linien- oder Niederflurbus mit breiten Türen und Stehplätzen. Schneller Ein- und Ausstieg hält den Takt; barrierefrei ist er ohnehin gefordert.
- Längere Ersatzstrecken zwischen entfernten Bahnhöfen: Überland- oder Reisebus, wenn die Fahrzeit den Sitzkomfort rechtfertigt.
- Gemischter Bedarf: mehrere Fahrzeugkategorien im Verbund, abgerufen je Abschnitt.
- Über allem steht die Zahl: Ein SEV braucht selten ein Fahrzeug, sondern eine Flotte auf Zeit — deshalb der Verbund mehrerer Betriebe.
Planungshinweis Kapazität und Vorlauf
Der Engpass beim SEV ist fast nie der einzelne Bus, sondern die Summe: genug Fahrzeuge und vor allem genug Fahrer über die gesamte Sperrdauer, während die halbe Region parallel Ersatzverkehr sucht. Planbare Sperrungen sollten Sie deshalb so früh wie möglich anfragen — Wochen, bei großen Bauabschnitten Monate im Voraus. Für unplanbaren Notverkehr ist der vorab geschlossene Rahmenvertrag die einzige verlässliche Antwort; wer erst am Tag der Störung sucht, sucht zu spät.
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